Technische Einrichtungen
Die nachfolgenden Informationen zeigen die Umsetzung der technischen Vorgaben nach § 9 Abs. 2 EEG 2023 im Netzgebiet der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH auf.
Hinweis: Bei Anlagen < 25kWp ist seit dem 15.09.2022 keine Leistungsbegrenzung mehr erforderlich, für Bestandsanlagen vor dem 15.09.2022 bis 7 kWp kann die Leistungsbegrenzung außerdem über folgendes Formular aufgehoben werden: Link
Umsetzung bei Anlagen > 25 kWp bis ≤ 100 kWp
Bei Erzeugungsanlagen mit einer installierten Modulleistung > 25kWp bis ≤ 100 kWp wird die Leistungsreduzierung über einen Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE) realisiert. Hierzu erhalten Sie mit der Einspeisezusage ein entsprechendes Angebot.
Die Anbindung des TRE an die Erzeugungsanlage muss kundenseitig und vor Inbetriebnahme der Anlage bzw. Zählersetzung durch den Netzbetreiber erfolgen.
Die Regelung umfasst dabei die Regelstufen 0%, 30%, 60% und 100% bezogen auf die installierte Modulleistung. Eine Abrufung der Ist-Einspeisung ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht erforderlich.
Umsetzung bei Anlagen > 100 kWp
Bei Erzeugungsanlagen mit einer installierten Modulleistung > 100 kWp wird die Leistungsreduzierung über Fernwirktechnik realisiert. Hierzu erhalten Sie mit der Einspeisezusage einen entsprechenden Mietvertrag für das Gerät.
Die Anbindung der Fernwirktechnik an die Erzeugungsanlage muss kundenseitig und vor Inbetriebnahme der Anlage bzw. Zählersetzung durch den Netzbetreiber erfolgen.
Die Regelung umfasst dabei die Regelstufen 0%, 30%, 60% und 100% bezogen auf die installierte Modulleistung.
Die Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung wird über eine ¼-h-registrierende Leistungsmessung umgesetzt.