Musterverträge

Musterverträge für den Netzzugang nach § 20 EnWG

Lieferantenrahmenvertrag

Dieser Vertrag vermittelt dem Lieferanten den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern, die an das Elektrizitätsversorgungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind.

Netznutzungsvertrag

Der Netznutzungsvertrag vermittelt dem Netznutzer den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz zum Zwecke der Entnahme elektrischer Energie. Voraussetzung für die Netznutzung ist das Bestehen eines reinen Stromliefervertrages (ohne Netznutzung) zwischen dem Netznutzer und einem oder mehreren Stromlieferanten.

Anschlussnutzungsvertrag

Gegenstand dieses Vertrages ist die Anschlussnutzung eines letztverbrauchenden Kunden. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Netznutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben und wird zwischen dem Anschlussnutzer und der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH geschlossen.

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Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH

Ringlerstraße 28 | 85057 Ingolstadt