Gleichbehandlung

Alle Energieversorgungsunternehmen, die mehr als 100.000 Kunden betreuen, müssen laut Energiewirtschaftsgesetzes ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen auflegen, das die Ausübung des Netzgeschäftes diskriminierungsfrei zulässt (Gleichbehandlungsprogramm).

Obwohl die Stadtwerke Ingolstadt als Unternehmen mit weniger als 100.000 Kunden nicht verpflichtet sind, stellen sie die diskriminierungs- freie Ausgestaltung und Abwicklung des Energienetzbetriebes der Strom- und Gasversorgungsnetze (Energienetzbetrieb) sicher und verpflichten sich freiwillig, jährlich ein Gleichbehandlungsprogramm sowie einen Gleichbehandlungsbericht aufzustellen.
Die Einhaltung dieser Maßnahmen überwacht bei den Stadtwerken Ingolstadt ein Gleichbehandlungsbeauftragter.

 

Gleichbehandlungsbeauftragter

Michael Raatz
Tel.: (08 41) 80-40 65
E-Mail: michael.raatz(at)sw-i.de

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