Entgelte
Veröffentlichungspflicht:
Gemäß § 21 Abs. 3 EnWG sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, die für ihr Netz geltenden Netzentgelte auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen (siehe Download).
Die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH hat auf Basis derzeitiger Erkenntnisse die Erlösobergrenze für 2026 ermittelt und darauf aufbauend die Netzentgelte für das Jahr 2026 kalkuliert.
Gemäß § 15 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 3 und 4 ARegV passte die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH mit Wirkung zum 01.01.2026 ihre Netzentgelte an.
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