Sie haben Fragen rund um E-Mobilität?
Die SWI liefern die Antworten.
Was müssen Sie beachten, um eine Ladeeinrichtung im Netz der SWI Netze GmbH betreiben zu dürfen?
1. Beratung
Wenden Sie sich mit Ihrem Vorhaben an einen Anlagenerrichter oder Installateur (eingetragene Elektrofachfirma). Dieser kann Sie in sämtlichen technischen Fragen beraten.
Zusätzlich ist es bereits in der Planungsphase sinnvoll, mit der SWI Netze GmbH, Technischer Vertrieb, Kontakt aufzunehmen. Unter der Telefonnummer (0841) 80-4142 können Sie im Vorfeld offene Punkte und Fragen zur Ladeeinrichtung abklären. Grundsätzlich müssen alle Ladeeinrichtungen >3,6kW gemäß VDE-AR-N4100 beim Netzbetreiber angemeldet werden. Dies gilt für Neuinstallationen sowie bereits installierte Ladeeinrichtungen. Zustimmungspflichtig sind Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, wenn deren Summen-Bemessungsleistung 11kW je Kundenanlange überschreitet.
Eine Checkliste, was Sie auf dem Weg zu Ihrer Ladestation beachten müssen, finden Sie hier.
2. Anmeldung/Datenerhebung
Gemeinsam mit Ihrem Installateur/Anlagenerrichter können Sie Ihre Anmeldung beim Netzbetreiber durchführen. Folgende Unterlagen sind für Ihre Anmeldung bei der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH erforderlich. (Die entsprechenden Formulare finden Sie im Downloadbereich links):
3. Netzverträglichkeitsprüfung
Bei Ladeeinrichtungen ab 11kW führt die SWI Netze GmbH eine Netzverträglichkeitsprüfung durch, um Auswirkungen auf das Netz zu prüfen. Falls ein Netzumbau oder -ausbau erforderlich ist, geben die Mitarbeiter der SWI Netze GmbH, Technischer Vertrieb, genaue Auskunft.
4. Installation der Anlage
Nach der Zusage montiert der Anlagenerrichter bzw. der Elektrofachbetrieb Ihre Ladeeinrichtung.
5. Netzdienliche Steuerung
Mit Ihrer Unterschrift stimmen Sie zu, Ihre Ladeeinrichtung >11kW im Bedarfsfall gemäß VDE netzdienlich von der SWI Netze GmbH steuern zu lassen. Aufgrund der individuellen Bedürfnisse muss dabei ein eigenes Konzept für jede Kundenanlage erarbeitet werden. In der Folge können wir Ihren Ladevorgang schließlich, wenn nötig, über einen kurzen Zeitraum aussetzen oder aber die Ladeleistung reduzieren. Der Zeitraum und die Zeiten sowie das Steuerregime werden dabei von der SWI Netze GmbH an betriebsnotwendige Anforderungen angepasst. Aufgrund individueller Betrachtung des jeweiligen Ortsnetzes erfolgt eine Konkretisierung erst dann, wenn eine netzdienliche Steuerung erforderlich wird. Bis dahin bestehen für Ihre Ladeeinrichtung keinerlei Einschränkungen.
Zudem zahlen Sie ein reduziertes Netzentgelt nach §14a EnWG für den Strom Ihres Elektrofahrzeugs/Ihrer Elektroladesäule. Hierzu ist zu beachten, dass ein separater Zähler erforderlich ist.
Sie wünschen eine Wartung ihrer öffentlichen oder halböffentlichen Ladesäulen durch die SWI Netze GmbH? Sprechen Sie uns gerne an.
Sie erreichen uns montags, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr und mittwochs und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr.
Ringlerstraße 28 | 85057 Ingolstadt
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