Entgelte

Veröffentlichungspflicht:
Das EnWG sieht in § 20 Abs. 1 i. V. m. § 21 Abs. 3 vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung kommen wir hinsichtlich der Netzentgelte für das Jahr 2026 hiermit nach.
 
Die SWI Netze GmbH hat auf Basis derzeitiger Erkenntnisse die Erlösobergrenze für 2026 ermittelt und darauf aufbauend die voraussichtlichen Netzentgelte für das Jahr 2026 kalkuliert.
 
Wir weisen darauf hin, dass uns zum Zeitpunkt der Veröffentlichung folgende Informationen noch nicht vorlagen:

  • Mitteilung der verbindlich geltenden vorgelagerten Netzentgelte für das Jahr 2026 durch die vorgelagerten Netzbetreiber.
  • ausstehende Beschlüsse/Festlegungen sowie Hinweise für die Ermittlung der Erlösobergrenze 2026 durch die Regulierungsbehörden.

Aus diesem Grund behalten wir uns bei Änderungen der in die Kalkulation einfließenden Kosten vor, die Preisblätter entsprechend anzupassen und bis spätestens 31.12.2025 neu zu veröffentlichen. Wir weisen darauf hin, dass eine solche Anpassung unter Umständen auch zu einer Erhöhung der aktuell veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelte führen kann.

Individuelle Netzentgelte

Individuelle Netzentgelte nach § 19 Absatz 3 StromNEV

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