Preise für Mehr-/ Mindermengen

Zur Mehr- und Mindermengenabrechnung hatte die BNetzA in ihrem Beschluss vom 11. Juli 2006 zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten (GPKE) keine Vorgaben gemacht, sondern die Diskussion zunächst den Marktpartnern überlassen. Mit dem vorliegenden Leitfaden hat der VDN ein erstes Instrument für seine Mitglieder und den Markt entwickelt. Beschrieben werden die Verfahren zur Feststellung der Prognosemenge, die Ermittlung der Mehr- und Mindermengen, die Preisbildung und die Abrechnung im engeren Sinne. Ferner werden Hinweise zum Übergang vom „VDEW-Verfahren“ auf das im Leitfaden präsentierte Verfahren dargestellt.

Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005 sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen. 

Wie in Abschnitt 4 des oben stehenden Praxisleitfadens beschrieben, wird den Netzbetreibern die Möglichkeit gegeben, die nachstehend veröffentlichten Preise zu übernehmen. Die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH nimmt diese Möglichkeit war.

  

Veröffentlichung des BDEW:

Preise zur Mehr-/Mindermengenabrechnung

Wir helfen Ihnen

Sie erreichen uns unter
(0841) 80-0
Kontakt
0800/1944 111
Sie erreichen uns montags, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr und mittwochs und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr.
EMail
Kundencenter in der Ringlerstraße
Mo - Do: 8 - 17 Uhr, Fr: 8 - 13 Uhr
Anfahrt
Kundencenter in der Mauthstraße
Mo - Fr: 10 - 18 Uhr, Sa: 9 - 13 Uhr
Anfahrt
Störung melden
0841 / 80-42 22
Feedback
Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns.
Kontakt
Stadtwerke Ingolstadt Beteiligungen GmbH
Ringlerstraße 28 | 85057 Ingolstadt