Nachweis für Wiederverkäufer von Elektrizität
Die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH stellt ihren Nachweis für Wiederverkäufer von Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG) bereit (siehe Downloads links).