Nachweis für Wiederverkäufer

Die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH stellt ihren Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG) bereit (siehe Downloads links).

Wir helfen Ihnen

Sie erreichen uns unter
(0841) 80-0