Grundversorger

Die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH ist als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG verpflichtet zu ermitteln, welches Energieversorgungsunter­nehmen im Netzgebiet Ingolstadt am 01.07.2024 die meisten Haushaltskunden mit Strom versorgt.

Das Netzgebiet Ingolstadt deckt sich mit dem Konzessionsgebiet der Stadt Ingolstadt.

Die Definition, wer als Haushaltskunde anzusehen ist, ergibt sich aus § 3 Nr. 22 EnWG.

Nach den uns vorliegenden Daten kommen wir zu dem Ergebnis, dass in unserem Netzgebiet das Unternehmen Stadtwerke Ingolstadt Energie GmbH die meisten Haushaltskunden versorgt und damit weiterhin Grundversorger bis zum 31.12.2027 im Netzgebiet der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH ist.

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